Mit den sommerlichen Temperaturen rückt auch das Thema „Hitze am Arbeitsplatz“ verstärkt in den Fokus. Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.5) sollte die Lufttemperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich 26 °C nicht überschreiten. Wird dieser Wert aufgrund starker Sonneneinstrahlung überschritten, sind geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Aufheizung zu ergreifen.
Hierzu zählen insbesondere wirksame Beschattungseinrichtungen wie außenliegende Jalousien oder vergleichbare Sonnenschutzsysteme.
Steigt die Raumtemperatur auf über 30 °C, sind Maßnahmen zur Verringerung der Hitzebelastung erforderlich. Bei Temperaturen von mehr als 35 °C gelten Arbeitsräume ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen – beispielsweise Luftduschen, Hitzepausen oder vergleichbare Vorkehrungen – grundsätzlich nicht mehr als geeignete Arbeitsräume.
Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen ist das sogenannte TOP-Prinzip zu beachten. Danach haben technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen.

Technische Maßnahmen (vorrangig):
» Vermeidung einer übermäßigen Aufheizung der Arbeitsräume durch einen gezielten Einsatz von Sonnenschutzeinrichtungen, etwa durch das Schließen von Jalousien auch außerhalb der Arbeitszeiten.
» Optimierung der Lüftung zur Absenkung der Raumtemperaturen, beispielsweise durch eine nächtliche Auskühlung der Gebäude.
» Verringerung zusätzlicher Wärmequellen durch einen bedarfsgerechten Betrieb elektrischer Geräte und anderer wärmeerzeugender Einrichtungen.

Organisatorische Maßnahmen:
» Durchführung von Lüftungsmaßnahmen in den kühleren Morgenstunden.
» Anpassung der Arbeitszeiten durch flexible Arbeitszeitmodelle, um Tätigkeiten in weniger belastende Tageszeiten zu verlagern.
» Einführung zusätzlicher oder verlängerter Pausen sowie geeigneter Erholungs- und Abkühlungsphasen.
» Reduzierung körperlich besonders belastender Arbeiten während Hitzeperioden.

Personenbezogene Maßnahmen (ergänzend):
» Einsatz von Ventilatoren zur Verbesserung der Luftbewegung am Arbeitsplatz. Bereitstellung ausreichender und geeigneter Getränke zur Sicherstellung einer an-
gemessenen Flüssigkeitszufuhr.
» Anpassung der Bekleidungsregelungen sowie Bereitstellung geeigneter Arbeits- und Schutzkleidung für hohe Temperaturen.
Für Beschäftigte, die ihre Tätigkeit überwiegend im Freien ausüben, etwa auf Baustellen, in der Landwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau, reichen die für Innenräume vorgesehenen Maßnahmen häufig nicht aus. Mögliche Schutzmaßnahmen sind z. B.:

» Einrichtung von Schattenbereichen oder anderen Möglichkeiten zum Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung.
» Zusätzliche und ausreichend lange Erholungs- und Trinkpausen.
» Bereitstellung von ausreichend Trinkwasser oder anderen geeigneten Getränken.
» Tragen von UV-schützender Kleidung sowie geeigneter Kopfbedeckungen.
» Verwendung von Sonnenschutzmitteln mit ausreichendem Lichtschutzfaktor.